Fragen und Antworten zur Gülleausbringung

Infoveranstaltung klärte auf

Die Vereinsarbeitsgruppe „Dörfer und Umwelt" veranstaltete am 07.10. im Forsthaus Scheuren unter Leitung von Frau Dr. Katharina Schmidt-Loske einen Informationsabend zum Thema Gülleausbringung und Gewässerschutz rund um die Dörfer am Thürne. Fachlich wurde die Veranstaltung durch Franz Courth, zuständig für die Wasserschutzberatung/Landbau bei der Landwirtschaftskammer Düren begleitet.

Regeln bei der Gülleausbringung
Herr Courth erläuterte zunächst die landwirtschaftlichen Grundlagen im Thürne-Gebiet. Die Bodenwertzahl des Grünlandes liegt hier bei 30 bis 40 (Maximalwert: 100). Über 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird als Grünland genutzt und das ganz überwiegend „extensiv". Hinter diesem Schlagwort verbirgt sich eine geringe Viehdichte (0,6 bis 1,4 Großvieheinheiten pro Hektar), die Begrenzung des Umbruchs in Ackerland und das Verbot des Einsatzes von Mineraldünger und Pestiziden. Erlaubt ist hingegen eine organische Düngung entsprechend der Höhe des zulässigen Viehbestandes.

Bei der Ausbringung dieses organischen Düngers seien allerdings bestimmte Regeln einzuhalten. Dazu gehören Abstandsregeln zu Gewässern und Böschungskanten (i. d. R. 3 Meter), Einhaltung von Sperrfristen (Ackerland: 01.11. bis 31.01., Grünland: 15.11 bis 31.01.) sowie die Gewährleistung, dass bei Frost (bis 10 cm Tiefe), Schnee (nicht mehr als 5 cm) und Bodensättigung mit Wasser keine Gülle ausgebracht werden darf. Es kann vom Landwirt bei der Kammer eine Verschiebung der Sperrfrist um 14 Tage (früher oder später) beantragt werden, wobei die Gesamtfrist von drei Monaten einzuhalten ist. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar oder führen zur Reduzierung von EU-Prämienzahlungen.

Herr Courth wies darauf hin, dass im Bereich der gesetzlichen Regelungen (Düngeverordnung) spätestens 2015 Veränderungen zugunsten des Wasser- und Naturhaushalts zu erwarten sind.

Rege Diskussion
Im Anschluss war ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen. Einige Teilnehmer berichteten, dass in den letzten Jahren eine Zunahme der Gülleausbringung zu beobachten wäre. Damit einhergehend wäre zu beobachten, dass die Artenvielfalt bei Pflanzen zurückgegangen und gleichzeitig besonders der Löwenzahn im Frühjahr sich stark ausgebreitet hätte. Diese Entwicklung ist auf stickstoffreiche Böden und mehrfach im Jahr gemähten Grünlandflächen zurückzuführen. Zudem wurde vorgetragen, dass die Güllefahrzeuge aus den Niederlanden stammen. Über die Herkunft des organischen Düngers kann nur spekuliert werden. Von den Teilnehmern wurde vermutet, dass Gülle und Gärstoffe aus Biogasanlagen „entsorgt" würden. Herr Courth wies darauf hin, dass in NRW häufig holländische Lohnunternehmer für hiesige Landwirte tätig sind.

Verschiedene Teilnehmer sorgten sich, dass bei der hiesigen Gülleausbringung nicht immer die von Herrn Courth erläuterten Vorschriften eingehalten würden. Herr Courth betonte, dass die Landwirtschaftskammer bei der Beobachtung derartiges Verhalten der richtige Ansprechpartner ist.

Ausblick der Arbeitsgruppenarbeit
Zur generellen landwirtschaftlichen Entwicklung ist eine Verstärkung des Dialogs mit der Landwirtschaft, der Kammer, dem Kreis Euskirchen und Naturschutzorganisationen durch die Arbeitsgruppe „Dörfer und Umwelt" geplant. Als nächster Schritt ist ein Informationsabend zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geplant.

Zum Abschluss bedankte sich Frau Dr. Schmidt-Loske bei Herrn Courth mit einer Flasche regionalem Ahr-Wein. Sie betonte, dass eine vernünftige Bewirtschaftung der Wiesen der Bevölkerung keineswegs ein Dorn im Auge sei, diese aber so stattfinden müsse, dass die biologische Vielfalt in der Region am Thürne erhalten bleibe.